Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (Stand 1. Januar 2023)
1. Angebote und Verkäufe
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Aufträge und Abschlüsse sowie mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Durch Auftragserteilung anerkennt der Besteller auch für spätere Lieferungen unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, unter Ausschluss jeder Gegenbindung. Wir behalten uns den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn uns nachträglich Tatsachen bekannt werden, die die Einhaltung der Zahlungsfristen in Frage stellen. Wir sind in diesem Falle nicht verpflichtet, dem Käufer mitzuteilen, woher uns derartige Tatsachen bekannt sind.
2. Preise
Unsere Preise verstehen sich je m³ bzw. je m², bzw. je lfdm, ab jeweiligem Lieferwerk. Maßgebend für die Berechnung sind die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise, auch für Abrufaufträge. Anschlussgleis-, Wiege- Stempel- und Abfertigungsspesen, sowie Kosten werden per Nachnahme erhoben. Sind Frankopreise vereinbart, so ist die Fracht vom Empfänger vorzulegen. Sie kann dann an unseren Rechnungen gekürzt werden.
3. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Erfolgt die Lieferung früher, dann sind die Rechnungen fällig 4 Wochen nach Erhalt der Ware. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnen wir Verzugszinsen, 4% über dem jeweiligen Diskontsatz. Wird eine Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers bekannt oder gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen und noch nicht fälligen Rechnungen zu fordern.
Sollte die Rechnung kein Liefer- oder Leistungsdatum beinhalten, gilt das Rechnungsdatum als Leistungsdatum.
4. Lieferfristen
Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfristen werden nur annähernd angegeben und sind unverbindlich. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Strom-, Rohmaterial-, Waggon- bzw. LKW-Mangel, sowie Aussperrungen, Streiks, Verkehrssperren usw. berechtigen uns die Lieferungen einzustellen. Aus diesem abgeleitete Schadensersatzansprüche sind nichtig. Sollte die Lieferung innerhalb der angegebenen Lieferzeiten nicht erfolgen und dieses von uns zu vertreten sein, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, nachdem er uns schriftlich eine Nachfrist von 14 Wochen gesetzt hat und diese Frist, die mit Zugang der Nachfristsetzung an uns beginnt, fruchtlos verstrichen ist.
5. Versand
Sämtliche Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, unfrankiert, auch wenn Frankopreise vereinbart sind. Eine Garantie auf Ankunftszeit der Ware oder Transportdauer kann nicht übernommen werden. Für Beschädigungen, Verunreinigungen, Materialverluste usw. während des Transportes sind wir nicht verantwortlich. Beanstandungen dieser Art sind bei Eintreffen der Sendung vor Entladung amtlich feststellen zu lassen, damit der Empfänger von der Bahnstation (oder vom Spediteur) Schadensersatz beanspruchen kann. Bei Wassertransporten kommen außerdem die hierfür üblichen Ausnahmen, sowie die Versandbedingungen der betreffenden Schifffahrtsgesellschaft in Betracht. Bei Selbstabholung oder Abholung durch Beauftragte des Kunden muss vorher ein Abholtermin vereinbart werden. Wird ein solcher Termin nicht eingehalten, sind wir berechtigt, die Materialien anderweitig abzugeben, ohne für Kosten zu haften, die bei einer evtl. Nichtbeladung verspätet eintreffender Fahrzeuge entstehen.
6. Verpackung
Falls Verpackung erforderlich, geht diese zu unseren Lasten. Leere Paletten und Kisten werden von der Spedition nicht zurückgenommen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechte und Verbindlichkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist Lampertheim.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zu restlosen Bezahlung aller gelieferten Waren, so dass das Eigentum auch an einer bezahlten Lieferung erst untergeht, wenn alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung überhaupt beglichen sind. Die Ware steht unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Durch die Verarbeitung unseres Materials neu entstehende Waren gelten als für uns hergestellt und gehen in unseren Besitz über, wenn die gelieferte Ware und die aus ihr entstehenden neuen Waren nur im normalen Geschäftsverkehr und nicht unter Gestehungskosten verkauft werden. Der Käufer tritt hiermit alle Ansprüche, die ihm aus Veräußerungen usw. zustehen an uns ab. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignung unserer Ware, der daraus entstehenden Gegenstände oder Forderungen vor Bezahlung unserer Ware sind ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe dritter Personen aus der unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware uns sofort mitzuteilen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist er zur Herausgabe unserer Ware verpflichtet, auch wenn er die Ware an Dritte veräußert hat. Dazu gestattet uns der Käufer schon hiermit, jederzeit und ohne Ankündigung sein Grundstück und seine Geschäftsräume zu betreten und über die Ware zu verfügen.
Die Bezahlung von Kommissionsware wird immer spätestens 1 Jahr nach der Lieferung fällig.
9. Reklamationen
Etwaige Beanstandungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 4 Tagen nach Empfang der Ware uns schriftlich gemeldet werden. Sie berechtigen weder zu Verfügungsstellung der Sendung, noch zum Hinausschieben der vereinbarten Zahlungen oder zu Kürzungen. In keinem Falle wird Ersatz über den berechneten reinen Warenwert hinaus geleistet. Wir sind bemüht, möglichst genau nach Muster zu liefern. Kleine Abweichungen sind jedoch bei Naturprodukten unvermeidlich und berechtigen den Käufer nicht zu Ersatzansprüchen. Für die beim Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Tupfen usw. wird keine Haftung übernommen. Sog. Lager, lose Adern, Sprünge, offene und poröse Stellen sind naturbedingt und können keineswegs als Wertminderung des Natursteins bezeichnet werden. Diesbezügliche Reklamationen werden nicht anerkannt. Transportschäden müssen vor dem Entladen dem LKW-Fahrer bzw. der betreffenden Empfangsstation gemeldet und im Frachtbrief vermerkt werden. Bereits verarbeitete Ware ist nicht mehr reklamationsfähig.
10. Rabatte
Die von uns gewährten Rabatte gelten nur dann, wenn die vorstehenden Zahlungsbedingungen eingehalten werden. Kommt der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug, stellt er seine Zahlungen überhaupt ein, oder wird über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet, entfallen die Rabatte.
11. Datenschutz
Ihre Daten werden auf Grundlage der DSGVO verarbeitet und gespeichert. Unsere Datenschutzhinweise gem. DSGVO senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
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